Steuern

Schweizer Staatsangehörige und AusländerInnen mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zahlen ihre Steuern im Frühling des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Bei AusländerInnen mit einer L- oder B-Bewilligung werden die Steuern als sogenannte Quellensteuer am Monatsende direkt vom Lohn abgezogen, sofern das Jahreseinkommen CHF 120‘000 nicht übersteigt. Der Arbeitgeber überweist den Quellensteuerbeitrag direkt an das kantonale Steueramt. Der Quellensteuer unterliegen abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen auch ausländische Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die in der Schweiz erwerbstätig sind.

Kontakt

Kantonales Steueramt Graubünden
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Copyright: Daniela Heinen

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