Zollvorschriften

Wenn Sie in die Schweiz ziehen, müssen Sie bei der Einreise Ihr persönliches Eigentum, Ihre Möbel, Wertsachen, Sportgeräte und Ihr Fahrzeug bei einer Zollstelle anmelden. Ausführliche Informationen bietet die Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Vorgehensweise:

Füllen Sie das Formular «18.44 Übersiedlungsgut» aus. Erstellen Sie ein Inventar aller Gegenstände, die Sie in die Schweiz mitbringen möchten. Das Formular 18.44 und einen Leitfaden für das Inventar (Liste Übersiedlungsgut) finden Sie unter dem Punkt Dienstleistungen unter oben genanntem Link. Keine Sorge, es ist nicht so kompliziert, wie es aussieht.

Häufige Fragen Umzugsgut (Website Eidgenössische Zollverwaltung)

Zollvorschriften

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ausblenden