Meldepflicht

Nach dem Umzug nach Graubünden haben Sie 14 Tage Zeit, sich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde zu melden. Ausländische Staatsangehörige bringen dazu folgende Unterlagen mit:

Unterlagen

  • gültiger Reisepass (für EG/EFTA Bürger reicht auch Identitätskarte)

  • Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaaten)

  • ausgefülltes Gesuch A1 (EG/EFTA)

  • ausgefülltes Gesuch B1 (Drittstaaten)

  • Arbeitsvertrag

  • Mietvertrag

  • Versicherungsnachweis einer Schweizer Krankenkasse

Copyright: Daniela Heinen

Meldepflicht

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