Meldepflicht
Nach dem Umzug nach Graubünden haben Sie 14 Tage Zeit, sich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde zu melden. Ausländische Staatsangehörige bringen dazu folgende Unterlagen mit:
Unterlagen
gültiger Reisepass (für EG/EFTA Bürger reicht auch Identitätskarte)
Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (Drittstaaten)
ausgefülltes Gesuch A1 (EG/EFTA)
ausgefülltes Gesuch B1 (Drittstaaten)
Arbeitsvertrag
Mietvertrag
Versicherungsnachweis einer Schweizer Krankenkasse
Links
Einwohneramt Gemeinde Davos (Informationen auf Deutsch)
Einwohnerdienst Gemeinde Klosters-Serneus (Informationen auf Deutsch)
Einwohnerdienste Stadt Chur (Informationen auf Deutsch)

Copyright: Daniela Heinen