Visum & Aufenthaltsbewilligung

Personen aus EU-27 und EFTA Ländern können ohne Visum in die Schweiz einreisen und ihre Aufenthaltsbewilligung (und Arbeitsbewilligung) an ihrem neuen Wohnort in der Schweiz beantragen. Für kroatische Staatsangehörige gelten derzeit noch Übergangsbestimmungen mit arbeitsmarktrechtlichen Beschränkungen und Höchstzahlen. Staatsangehörige anderer Länder beantragen ein Visum bei der Schweizerischen Botschaft oder einem schweizerischen Generalkonsulat im Ausland. Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erhalt des Visums erfolgen.

Weitere Links

Details zu den Regelungen für Angehörige von Drittstaaten
Formular Gesuch Drittstaaten (Graubünden)
Formular Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA-Staaten
Ausländerbereich Staatssekretariat für Migration, SEM

Fremdenpolizei Kanton Graubünden
Karlihof 4, 7001 Chur, Website

Einwohneramt Gemeinde Davos
Berglistutz 1, 7270 Davos Platz, Website

Die Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA liefert unter dem Menüpunkt «Einreise und Aufenthalt in der Schweiz» weitergehende Informationen zu den länderspezifischen Einreisebestimmungen. Studierende finden hier hilfreiche Hinweise zu den Einreisebestimmungen: Studieren in der Schweiz (Website EDA).

Copyright: Daniela Heinen

Visum & Aufenthaltsbewilligung

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ausblenden