Krankenversicherung

Spätestens drei Monate nach Anmeldung am Wohnort in der Schweiz müssen Sie sich krankenversichern. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem Sie in Ihrer Gemeinde gemeldet sind. Für diesen Zeitraum sind ebenfalls Prämien zu zahlen. Die Prämie der obligatorischen Grundversicherung richtet sich nach der Höhe der sogenannten Franchise. Die Franchise legt fest, welchen Anteil der Gesundheitskosten Sie pro Kalenderjahr zunächst selbst zahlen. Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren CHF 300 pro Jahr (Kinder CHF 0). Die Versicherten können eine höhere Franchise wählen und zahlen dafür tiefere Prämien.

Neben der Franchise gibt es noch den Selbstbehalt. Sie zahlen 10 Prozent der Behandlungskosten bis zum einem jährlichen Maximalbeitrag von CHF 700 (Kinder CHF 350), darüber hinaus trägt die Krankenkasse die Kosten. Ergänzend zur gesetzlichen Grundversicherung können Sie verschiedene Zusatzleistungen festlegen, zum Beispiel für alternative Behandlungsmethoden und zahnärztliche Behandlungen.

In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in einer Schweizer Krankenkasse zu befreien, z.B. für Studierende ohne Erwerbstätigkeit aus EU/EFTA Staaten.

Das Online Portal Comparis hilft Ihnen dabei, verschiedene Versicherungsanbieter zu vergleichen. Auf der Website des Eidgenössischen Departement des Inneren (DE, IT, FR) finden Sie eine Übersicht über alle Prämien für die Grundversicherung abhängig vom Wohnort.

Die Kassen können folgende Franchisenstufen anbieten:

  • Erwachsene (ab 18 Jahren): CHF 300, 500, 1‘000, 1‘500, 2‘000, 2‘500

  • Kinder: CHF 0, 100, 200, 300, 400, 500, 600

Copyright: Daniela Heinen

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