Meldepflicht
Nach dem Umzug nach Graubünden haben Sie 14 Tage Zeit, sich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde zu melden. Ausländische Staatsangehörige bringen dazu folgende Unterlagen mit:
Unterlagen
Nach dem Umzug nach Graubünden haben Sie 14 Tage Zeit, sich beim Einwohneramt Ihrer Gemeinde zu melden. Ausländische Staatsangehörige bringen dazu folgende Unterlagen mit:
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