Mieten

Mietwohnungen sind gewöhnlich mit einer Küche/Kochgelegenheit eingerichtet und es gibt eine Waschmaschine in der Wohnung oder zur Mitbenützung. Die Mindestmietdauer beträgt meistens ein Jahr, die Kündigungsfrist drei Monate. Achten Sie auf die Kündigungstermine. Oft ist die Kündigung in Graubünden nur per 31. März, 30. Juni und 30. September möglich. Die Kaution beträgt zwischen ein und drei Monatsmieten. Die Kaution sollte auf einem Mietkautionskonto bei einer Bank hinterlegt werden.

Für möblierte Zimmer gelten unter Umständen andere Regeln. Bei einer ausserterminlichen Kündigung müssen Sie einen geeigneten Nachmieter präsentieren oder bis zum vertraglichen Kündigungstermin zahlen.

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