Zulassung Fahrzeug

Spätestens zwölf Monate nach der Zollanmeldung müssen Sie Ihr Auto oder Fahrzeug beim kantonalen Strassenverkehrsamt zulassen. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

Versicherungsnachweis. Sie schliessen eine Fahrzeugversicherung mit einer Schweizer Versicherung ab. Diese übermittelt den Versicherungsnachweis elektronisch dem Strassenverkehrsamt.

  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original

  • Nachweis der ausländischen Zulassung

  • Prüfbericht des Zollamtes (Formular 13.20A)

  • Erklärung des Zollamtes für Übersiedlungsgut (Formular 18.44)

  • Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs (z.B. Service-Heft)

  • Aufenthaltsbewilligung im Original

  • Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen (EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Wenn nicht vorhanden: Bestätigung über Abgas- und Lärm-Ausstoss (z.B. TÜV-Bericht).

Bevor Sie die Schweizer Zulassung erhalten, müssen Sie Ihr Fahrzeug auf technische Mängel prüfen lassen. Diese Fahrzeugprüfung heisst in der Schweiz Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Die Kontrolle ist vergleichbar mit dem deutschen TÜV. Das Strassenverkehrsamt nimmt die Inspektion vor. Sie können einen Termin vereinbaren, sobald das Strassenverkehrsamt im Besitz aller übrigen Unterlagen ist. Prüfstellen gibt es zum Beispiel in Davos und Chur (Übersicht Standorte). Beachten Sie, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis die Zulassung abgeschlossen ist. Bringen Sie Ihr Auto sauber zur Inspektion.

Kontakt
Strassenverkehrsamt Graubünden
Hauptstelle
Ringstrasse 2
7000 Chur

Tel. +41 81 257 80 00
info@stva.gr.ch, www.stva.gr.ch

Copyright: Daniela Heinen

Zulassung Fahrzeug

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